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IWB Nr. 22 vom Seite 828

Immaterielle Vermögenswerte – Neudefinition des Fremdvergleichsgrundsatzes?

Die finalen Aktionspunkte 8–10 der BEPS-Initiative

Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen und Prof. Dr. Stephan Rasch

Am sind nach mehr als zwei Jahren intensiver Arbeit die finalen Papiere zu dem BEPS-Maßnahmenpaket veröffentlicht worden. Im Rahmen des BEPS-Projekts wurden u. a. die bestehenden internationalen Steuerstandards zur Vermeidung der Doppelbesteuerung überprüft, um Missbrauch zu unterbinden und Möglichkeiten zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu beseitigen. Dabei wurden auch die OECD-Verrechnungspreisleitlinien umfassend überarbeitet. Das Papier zu den Aktionspunkten 8–10, das u. a. die immateriellen Vermögenswerte umfasst, deckt ein besonders wichtiges materielles Thema und gleichermaßen ein sehr umfangreiches Gebiet ab. In dieser Analyse sollen die Ergebnisse vorgestellt und einige Aspekte einer ersten kritischen Würdigung unterzogen werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einführung und Überblick über die Aktionspunkte 8–10

[i]OECD: „Paradigmenwechsel“ im internationalen SteuerrechtSeitdem die Staats- und Regierungschefs der G20 den umfassenden BEPS-Aktionsplan im September 2013 gebilligt haben, ist einiges von der OECD erarbeitet worden. Die OECD selbst bezeichnet das nun seit Anfang Oktober vorliegende finale Maßnahmenpak...