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NWB BB 12/2015 S. 356

Elektronischer Lohnnachweis: Neues Konzept für 2017

Die Einführung des maschinellen Unfallversicherungs-Lohnnachweises auf Basis der Entgeltmeldungen ist gescheitert. Ab 2017 soll es ein neues Konzept geben. Mit dem 5. SGB IV-ÄndG wurde die Ausgestaltung des neuen elektronischen Lohnnachweises beschlossen. Die Daten zur Unfallversicherung sollen nicht mehr in den einzelnen Meldungen angegeben, sondern mit dem elektronischen Lohnnachweis bis zum 16. 2. des Folgejahrs an den Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. Wichtig: Die Meldung des Lohnnachweises ab 2017 erfolgt zusätzlich zur neuen UV-Jahresmeldung, die bereits ab 2016 bis zum 16. 2. abzugeben ist.