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NWB BB 12/2015 S. 357

Umsatzsteuer: Erstattungen aus dem EU-Ausland

Unternehmer, die geschäftlich im EU-Ausland unterwegs waren, können sich die dort gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstatten lassen. Faustregel: Ab ca. 50 € lohnt es sich meist, eine Erstattung zu beantragen. Wichtig: Erstattungen für das abgelaufene Jahr müssen bis Ende September beantragt werden. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/xyo8v.