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Keine Auswirkung einer kurzfristigen Unterbrechung eines Arbeitsvertrags auf die Urlaubsdauer
In bestimmten Fällen kann trotz einer kurzfristigen Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Vollurlaub bestehen. Das hat das entschieden.
Grundsätzlich entstehe nach § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abgeltung des nicht erfüllten Urlaubsanspruchs. Die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber ist in der Regel bezüglich des neuen Urlaubsanspruchs eigenständig zu behandeln. Nach § 4 BUrlG entsteht der neue Urlaubsanspruch erst nach der Erfüllung der Wartezeit. Gemäß § 5 BUrlG ist der Teilurlaub grundsätzlich für jedes Arbeitsverhältnis neu zu berechnen.
Stehe vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits fest, dass ein neues Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber ges...