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BFH 10.09.2015 IV R 8/13, StuB 22/2015 S. 883

Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

Die in § 4 Abs. 5b EStG angeordnete Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist verfassungsgemäß (Bezug: § 4 Abs. 5b, § 35 EStG 2008; Art. 3, Art. 14 GG).

Praxishinweise

Gem. § 4 Abs. 5b EStG 2002 i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BStBl 2007 I S. 630) sind ab dem Veranlagungszeitraum 2008 die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben mehr und mindern deswegen den betrieblichen Gewinn nicht. Es handelt sich zwar der Sache nach weiter um betrieblich veranlasste Aufwendungen i. S. von § 4 Abs. 4 EStG. Die Wirkungsweise des § 4 Abs. 5b EStG 2008 ist aber dahin zu verstehen, dass dadurch vergleichbar, z. B. den Tatbeständen des § 4 Abs. 5 EStG, ein steuerliches Abzugsverbot für die Betriebsausgabe Gewerbesteuer angeordnet wird. Die durch das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG 2008 bewirkte Beeinträchtigung des objektiven Nettopri...BStBl 2014 II S. 531