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StuB 22/2015 S. 881

DRS 24 zu immateriellen Vermögensgegenständen im Konzernabschluss verabschiedet

Das DRSC hat am 30. 10. 2015 DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss verabschiedet. Der Standard konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und adressiert die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen. Die Ausführungen betreffen Ansatz, Bewertung und Ausweis von immateriellen Vermögensgegenständen sowie die dazugehörigen Angaben im Konzernanhang. Vor diesem Hintergrund werden nun auch im Rahmen des Aktivierungswahlrechts selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens behandelt. Erklärtes Ziel des DRSC war es, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zu den immateriellen Vermögensgegenständen zu erreichen und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken.

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