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Geänderter Rechnungslegungshinweis zur Rechnungslegung in der Insolvenz (IDW RH HFA 1.012) veröffentlicht
Das IDW hat am den geänderten IDW Rechnungslegungshinweis: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Rückkehr zum bisherigen Abschlussstichtag nach Insolvenzeröffnung sowie die Einbeziehung insolventer Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. So wird in der Neufassung klargestellt, dass bei insolventen Tochtergesellschaften das Konsolidierungswahlrecht des § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB im Antragsverfahren greift. Die geänderte Verlautbarung wird in Heft 11/2015 von IDW Life und im WPg Supplement 4/2015 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht.