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Versicherungsvertragsrecht | Abrechnung von Unfallschäden in der Kaskoversicherung
Auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, ersatzfähig und der Versicherungsnehmer muss sich von seinem Versicherer nicht auf die niedrigeren Kosten einer „freien“ Werkstatt verweisen lassen. Im Streitfall begehrte der Kläger, der seinen Mercedes nach einem Unfallschaden nicht reparieren ließ, von seinem Kaskoversicherer den Ersatz der notwendigen Reparaturkosten auf der Basis eines von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens. Dieses weist einen Reparaturkostenaufwand von rd. 9.400 € unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze einer Mercedes-Fachwerkstatt aus. Der beklagte Versi...