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Einkommensteuer | Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Teilnahme an Turnierpokerspielen kann als Gewerbebetrieb i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren sein. (2) Das Turnierpokerspiel (hier: in den Varianten „Texas Hold'em“ und „Omaha“) ist nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht als reines – und damit per se nichtsteuerbares – Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen. (3) Die für die Bejahung eines Gewerbebetriebs erforderliche Abgrenzung zwischen einem „am Markt orientierten“, einkommensteuerbaren Verhalten und einer nichtsteuerbaren Tätigkeit muss stets anhand des konkret zu beurteilenden Einzelfalls vorgenommen werden. Sie wird sich praktisch in er...