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Einkommensteuer | Aufwendungen für den Besuch eines Deutschkurses zur Vorbereitung der Studierfähigkeit
Aufwendungen für einen Deutschkurs zur Vorbereitung der Studierfähigkeit an einer deutschen Hochschule sind nach dem nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, da ein derartiger Kurs kein berufsspezifisches Wissen vermittelt, sondern conditio sine qua non für die Möglichkeit eines derartigen Wissenserwerbs ist. Sie sind auch nicht als Aufwendungen für die Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben abziehbar, da die Kenntnis der deutschen Sprache bei Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, zur Allgemeinbildung gehört und für sie unabhängig davon, welchen Beruf sie hier ausüben, im Rahmen ihrer allgemeinen Lebensführung von Bedeutung ist. Die Aufwendungen zur Erlangung dieser Kenntnisse sind desha...