DBA Jersey Artikel 10

Artikel 10 Inkrafttreten [1]

(1) Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander schriftlich notifiziert haben, dass die für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen Verfahren erfüllt sind. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der letzten Notifikation.

(2) Dieses Abkommen ist anzuwenden

  1. in Bezug auf Steuern, die für Zeiträume ab dem erhoben werden;

  2. in Bezug auf in Artikel 9 Absatz 1 genannte Verfahren, die nach dem eingeleitet werden.

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AAAAF-08316

1Anm. d. Red.: Dieses Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 2016 II S. 227). Es ist rückwirkend ab dem anzuwenden.