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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 4146/14

Gesetze: SGB 9 § 2 Abs 3; SGB 9 § 73

Leitsatz

Leitsatz:

Alleine das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit bedingt für sich alleine nicht die Ungeeignetheit eines Arbeitsplatzes, der durch eine Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX behalten oder erlangt werden soll. Vielmehr ist die Geeignetheit des Arbeitsplatzes von der Behörde und den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall konkret zu prüfen (konkrete Betrachtungsweise vgl. - SozR 4-3250 § 2 Nr. 6 = [...]; Fortführung der Senatsrechtsprechung Urt. v. - L 8 AL 501/13 - [...]).

Fundstelle(n):
NAAAF-08209

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