Bettermann, Hankofer, Lomb, Nolte, ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-470-65651-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (1. Auflage)

9. Aufbewahrung von Schriftgut

Täglich gehen unterschiedliche Informationen auf vielfältigen Wegen in einem Unternehmen ein und stapeln sich dann auf dem Schreibtisch der Assistenten. So kommt es leicht vor, dass unnötige Informationen aus Unsicherheit gehortet werden, aber auch, dass wichtige Dokumente in unübersichtlichen Ablagesystemen verloren gehen.

Die Aufbewahrung von Schriftstücken ist jedoch nicht nur von betrieblichem Interesse, sondern vom Gesetzgeber im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung geregelt.

MERKE

Kaufleute sind zur Aufbewahrung von Unterlagen durch das Handelsgesetzbuch (§§ 257 – 261 HGB) und der Abgabenordnung (§§ 146 – 147 AO) verpflichtet. Diese Unterlagen haben Gesetzeswert! S. 245


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebliche Notwendigkeit
Gesetzliche Vorschriften
Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten
Internationale Normung
  • Gedächtnisstütze für Arbeitsprozesse
  • Beweisfunktion bei Ansprüchen nach außen
  • Dokumentation der Unternehmensentwicklung
  • GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Daten)
  • Unterlagen, die digital eingehen, müssen auch digital aufbewahrt werden
  • DIN ISO 15489
  • gilt für Unternehmen, die sich bestimmten Qualitätsgrundsätzen verschrieben haben

9.1 Wertstufen vo...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.