Anforderungen an die Spendenbescheinigung des Empfängers
Leitsatz
1. Die Nachweispflicht dafür, dass die tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des § 63 Abs. 1 AO entspricht, trifft
bei Zuwendungen an eine ausländische Körperschaft mangels rechtlicher Verpflichtung nicht – wie in Inlandsfällen – den Zuwendungsempfänger,
sondern den inländischen Spender.
2. Soweit durch die dem inländischen Spender auferlegte Nachweispflicht die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit eingeschränkt
wird, ist diese Einschränkung durch die Gewährleistung der Steueraufsicht und Steuerkontrolle gerechtfertigt und als solche
nicht unverhältnismäßig.
3. Zu den notwendigen Bestandteilen der Zuwendungsbestätigung einer ausländischen gemeinnützigen Einrichtung gehört, dass
der ausländische Spendenempfänger bescheinigt, er habe die Spende erhalten, er verfolge den satzungsgemäßen gemeinnützigen
Zweck und er setze die Spende ausschließlich satzungsgemäß ein.
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 23 DStRE 2016 S. 1102 Nr. 18 ErbStB 2016 S. 8 Nr. 1 BAAAF-07951
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