Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei fehlender Aufzeichnung einer USt-IdNr. des Empfängers bzw. bei
deren Nichtexistenz
Leitsatz
1. Eine innergemeinschaftliche Lieferung kann trotz fehlender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Erwerbers
steuerfrei sein, wenn der Lieferer nachweist, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger (Unternehmer) gewesen ist, der bei dem
betreffenden Vorgang als solcher gehandelt hat, und die vom Lieferer ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um die Kontrolle der
betreffenden innergemeinschaftlichen Lieferung zu ermöglichen.
2. Im Streitfall genügte die Angabe der USt-IdNr. des Inhabers des Verbrauchsteuerlagers, zu dem die Gegenstände versendet
wurden und bei dem der Erwerber über ein Verbrauchsteuerlagerkonto verfügte, wodurch das FA den Erwerber zweifelsfrei als
Abnehmer der streitgegenständlichen innergemeinschaftlichen Lieferungen ermitteln konnte.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 10 Nr. 13 DStRE 2017 S. 608 Nr. 10 EFG 2015 S. 2241 Nr. 24 Ubg 2017 S. 346 Nr. 6 UAAAF-07949
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