Aufwendungen für die Ablösung dinglicher Nutzungsrechte sind keine Anschaffungskosten
Prozessstandschaft einer nicht vollbeendeten Personengesellschaft
Leitsatz
1. Eine Personengesellschaft ist steuerrechtlich so lange als materiell-rechtlich existent anzusehen, wie noch Steueransprüche
gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist.
2. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist befugt, als Prozessstandschafterin Klagen gegen Gewinnfeststellungsbescheide
zu erheben.
3. Der Kostenbeitrag und die Entschädigungszahlung für die Löschung einer persönlichen Dienstbarkeit sind keine Anschaffungskosten
i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB, wenn diese in engem Zusammenhang mit der Grundstücksnutzung nach der Löschung der beschränkten
persönlichen Dienstbarkeiten und den hieraus erzielten Einkünften stehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): Nr. 3/2016 S. 159 BAAAF-07938
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