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Arbeitshilfe - Stand: 13.11.2015

GmbH - Firma

Mark T. Singer

Da jeder kaufmännisch Gewerbetreibende im Geschäftsverkehr einen amtlich registrierten Handels- bzw. Geschäftsnamen bilden und führen muss, sind auch bei der GmbH als (Form-)Kaufmann und Handelsgesellschaft spezifische Fragen namensrechtlicher Art vorprogrammiert.

Diese können sich dort während des Bestehens der Gesellschaft aber in unterschiedlichsten Konstellationen stellen und sind keinesfalls nur auf die anlässlich der Unternehmensgründung zu treffende Wahl des Firmennamens beschränkt. Sie können ebenso etwa beim Ausscheiden des namensgebenden Gesellschafters, der Änderung der Unternehmensstruktur der GmbH oder hinsichtlich der insolvenzrechtlichen Verwertbarkeit durch Fortführung der Firma auftreten.

Angesichts dieses breiten Anwendungsspektrums und insbesondere der Tatsache, dass die Firma der GmbH entsprechend dem Grad an Akzeptanz und Bekanntheit einen erheblichen wirtschaftlichen Wert repräsentieren kann, sollten vor Anmeldung der neuen bzw. geänderten Firma zum Handelsregister die in der folgenden Checkliste aufgeführten Punkte beachtet werden.

Mehr zum Thema Firma eines Kaufmanns sowie weiterführende Informationen im infoCenterund i...