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Lohn und Gehalt | BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen
Das BMF äußert sich zur neuen Rechtslage bei Betriebsveranstaltungen ab dem (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG ). So wurde u. a. ein gesetzlicher Freibetrag von 110 € eingeführt und die Rechtsprechung des BFH zu den einzubeziehenden Kosten „rückgängig“ gemacht: Nunmehr sind auch nicht konsumierbare Kosten wie die Raummiete oder Kosten für die Eventagentur in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
[i]Neuregelung durch § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStGDie Einzelheiten des neuen BMF-Schreibens stellen wir in einer der nächsten BBK-Ausgaben ausführlich vor.
Langenkämper, Betriebsveranstaltungen, infoCenter NWB KAAAC-37522.
Seifert, Zollkodexanpassungsgesetz: Neues zur Betriebsveranstaltung, StuB 1/2015 S. 29 NWB TAAAE-81937.
Wohlfarth, Besteuerung und Abgrenzung von Betriebsveranstaltungen – Teil 1: Das Kriterium der Üblichkeit, BBK 10/2...