DBAI St. Kitts und Nevis Artikel 12

Artikel 12 Inkrafttreten [1]

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist in beiden Vertragsparteien anzuwenden

  1. auf Steuerstrafsachen und

  2. auf alle anderen unter Artikel 1 fallenden Angelegenheiten, jedoch nur in Bezug auf die am oder nach diesem Tag beginnenden Veranlagungszeiträume oder, soweit es keinen Veranlagungszeitraum gibt, in Bezug auf alle am oder nach diesem Tag entstehenden Steuern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAF-07823

1Anm. d. Red.: Dieses Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 2016 II S. 1242) .