Sachliche Unbilligkeit der Hinzurechnung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 bei fehlendem Verlustvortrag der übertragenden Gesellschaft gem. § 163 AO
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Ist nach ersatzloser Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom ( BGBl I 1997, 2590, BStBl I 1997, 928) eine abweichende Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer 2000 aus sachlichen Billigkeitsgründen i.S. des § 163 AO vorzunehmen, indem die (in 1999 erfolgte) Teilwertabschreibung entgegen § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 nicht hinzugerechnet wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAF-07683