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Der EuGH stellt klar: Handel mit „Bitcoins“ ist mehrwertsteuerfrei
Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren jetzt zur mehrwertsteuerlichen Einordnung von sog. Bitcoins Stellung genommen. In ihrem Urteil vom - Rs. C-264/14, David Hedqvist, nimmt die Fünfte Kammer des EuGH klar Position ein für die Steuerbefreiung des Handels mit „Bitcoins“ als Währung i. S. des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL.
Der schwedische Staatsbürger David Hedqvist beabsichtigte die Erbringung von Dienstleistungen, die im An- und Verkauf sog. Bitcoins bestehen. Bei Bitcoins handelt es sich um eine virtuelle Währung, die im Internet bei immer mehr privaten und gewerblichen Käufern und Verkäufern Anklang findet. Sie werden wie jede gesetzliche Währung auf Grundlage eines Wechselkurses gehandelt. Vor Ausführung der ersten Umsätze beantragt Hedqvist beim schwedischen Steuerrechtsausschuss einen Vorbescheid über die Steuerbarkeit sowie Steuerpflicht hinsichtlich der Mehrwertsteuer. Nach Ansicht dieser Kommission ist der Handel steuerbar, aber steuerfrei, da Bitcoins wie gesetzliche Zahlungsmittel verwendet werden. Die schwedische Steuerbehörde (Skatteverk) erhebt hiergegen beim schwedischen Obersten Verwaltungsgericht Klage und wendet ein, die Steuerbefreiung ge...