Kanzlei- und Honorarmanagement für Steuerberater
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Aufstellung/Ausrichtung der Kanzlei
I. Arbeitsverträge und freie Mitarbeit
1. Arbeitsvertrag
a) Allgemeines
41Zivilrechtliche Grundlage der Arbeitsverträge des Steuerberaters mit seinen Mitarbeitern sind die §§ 611 ff. BGB. Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Niederschrift der vereinbarten Vertragsbedingungen. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann dies für ihn zwei wesentliche Nachteile haben. Der Arbeitgeber kann sich zum einen schadensersatzpflichtig machen, zum anderen greifen im Prozessfalle bei nicht schriftlicher Fixierung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer Beweiserleichterungen ein.
42Arbeitsverträge kann der Steuerberater z. B. abschließen mit
anderen Steuerberatern
Steuerfachwirten
Steuerfachangestellten
(Bilanz)buchhaltern
Aushilfen.
b) Form
43Aufgrund der Bestimmungen im NachwG sollten zumindest folgende Punkte im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden:
Name und Anschrift der Vertragsparteien
der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare ...