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Die Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer stellt eine
Verkehrsteuer dar. Ihr unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge, soweit sich diese
auf inländische Grundstücke beziehen.
In diesem Beitrag werden
die Grundzüge der Grunderwerbsteuer dargestellt. Darüber hinaus wird auf
Auswirkungen auf andere Steuerarten eingegangen.
Rechtsvorgänge
Das Grunderwerbsteuergesetz beinhaltet einen Katalog von Rechtsvorgängen (§ 1 Abs. 1 GrEStG). Wichtigster Rechtsvorgang ist dabei der Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).
Der Käufer A und der Verkäufer B schließen einen Kaufvertrag vor dem Notar ab, wonach B an A ein unbebautes Grundstück verkauft.
Maßgebend ist dabei das Verpflichtungsgeschäft, nicht hingegen das Erfüllungsgeschäft.
Ferner kommen u. a. noch die folgenden Rechtsvorgänge in Betracht:
Die Auflassung, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf Übereignung begründet (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG).
Der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG).
Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG).
Aber auch bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer.
Der Zeitpunkt des...