Begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) neben steuerfreier Rücklage nach § 6b EStG
Leitsatz
Die begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung) findet auf einen Betriebsaufgabegewinn auch dann
Anwendung, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie
Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG gebildet wurde.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2774 Nr. 46 DStR 2017 S. 8 Nr. 13 DStRE 2017 S. 668 Nr. 11 DStZ 2016 S. 6 Nr. 1 EFG 2016 S. 20 Nr. 1 EStB 2016 S. 227 Nr. 6 GStB 2016 S. 103 Nr. 3 KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2015 S. 3884 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2016 S. 397 Ubg 2017 S. 416 Nr. 7 ZAAAF-07353
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