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Altersdiskriminierende Kündigung in Freiberuflerpraxis
Ist bei einer Kündigung gegenüber einer in einer Freiberuflerpraxis/einem Kleinbetrieb tätigen Praxismitarbeiterin aufgrund der von ihr vorgetragenen Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihres Lebensalters (Geburtsjahr: 1950) nach § 22 AGG zu vermuten (hier durch Hinweis auf „Pensionsberechtigung“ in der Kündigung und Nichtkündigung einer der anderen vier – jüngeren – Praxismitarbeiterinnen) und gelingt dem Arbeitgeber und Praxisinhaber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist gem. NWB QAAAF-04978 die Kündigung auch im Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) unwirksam.
Die Vorinstanz hatte demgegenüber die Differenzierung bzw. Ungleichbehandlung der Klägerin wegen ihres Alters im Hinblick auf die in § 10 AGG geregelten besonderen Rechtfertigungsgründe, zu denen u. a....