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Grunderwerbsteuer | Festsetzungen der Grunderwerbsteuer
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Feststellung nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG und vorläufigen Feststellung von Grundbesitzwerten veröffentlicht ( NWB VAAAF-05931). S. 844
Hintergrund: Das , 1 BvL 14/11 NWB JAAAE-96163 (Kurzinfo StuB 2015 S. 606 NWB BAAAE-97972; vgl. dazu Vogel, StuB 2015 S. 712 NWB AAAAF-02192) § 8 Abs. 2 GrEStG für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine auf den rückwirkende Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser gesetzlichen Neuregelung dürfen für Erwerbsvorgänge nach dem keine auf § 8 Abs. 2 GrEStG gestützte Festsetzungen der Grunderwerbsteuer und keine gesonderten Feststellungen der Grundbesitzwerte nach den §§ 138 ff. BewG mehr ergehen.
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