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Rückstellung für Entsorgungsleistungen
Eine Rückstellung wegen noch zu erbringender Verwertungs- und Entsorgungsleistungen kann gem. nrkr. NWB TAAAE-89438 (BFH-Az.: I B 31/15; EFG 13/2015 S. 1114) bei einem zur Rücknahme verpflichteten Unternehmen gebildet werden, wenn bereits die Nutzung der Marke des Entsorgungsunternehmens eine Lizenzgebühr auslöst und die Entsorgungsverpflichtung begründet.