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Handelsrechtliche Behandlung des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags“ im Rahmen der Kapitalkonsolidierung
Sonderprobleme bei der Aufstellung des Konzernabschlusses
Aufbauend auf den Beitrag aus Heft 20 wird hier nun auf Sonderfragen im Zusammenhang mit einem „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ bei der Kapitalkonsolidierung eingegangen. Sie können bspw. dann auftreten, wenn dem Mutterunternehmen nicht sämtliche Anteile an dem jeweiligen Tochterunternehmen zuzurechnen sind, und im Zuge der Aufdeckung der stillen Reserven ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ entsteht oder auf Ebene des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens bzw. eines Tochterunternehmens erst nach dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen ist.
Roos, Handelsrechtliche Behandlung des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags“ im Rahmen der Kapitalkonsolidierung, StuB 2015 S. 788 NWB FAAAF-06006
Wie ist der aktivische Eigenkapitalfehlbetrag im Konzernabschluss zu behandeln?
Wann sollte saldiert werden?
Wie steht der neue DRS 23 zur Saldierung der Teilkomponenten?
I. Entstehung eines „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags“ durch Aufdeckung stiller Lasten im Rahmen der Neubewertung
1. Theoretische Grundlagen
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