Anlaufhemmung im Fall der Antragsveranlagung
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Bezieht sich die in § 56 Satz 2 EStDV geregelte Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht auf die Feststellungserklärung, sondern auf die Einkommensteuererklärung? – Führt die Steuererklärungspflicht nach § 56 Satz 2 EStDV zu einer Anlaufhemmung für die Einkommensteuerfestsetzung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
CAAAF-07284