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Berufsrecht | Beratungspflichten eines Nur-Anwalts hinsichtlich steuerlicher Beurteilung einer Abfindungsvereinbarung
Wird einem Nur-Rechtsanwalt ein Mandat erteilt, umfasst dieses regelmäßig nicht (auch) eine Beratung und Belehrung zu möglichen steuerrechtlichen Konsequenzen. Von daher musste jener – zumindest wenn er nicht zugleich auch Fachanwalt für Steuerrecht ist – die steuerschonende Gestaltung des Zuflusses der anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährten Abfindung auch nicht ungefragt empfehlen, weil es sich hierbei um ein spezielles Problem aus dem Bereich des Steuerrechts handelt, das ihm jedenfalls vor dem Bekanntwerden von , BStBl 2010 II S. 746 zur Verschiebung der Fälligkeit in das nächste Kalenderjahr nicht notwendigerweise [i]Zimmermann, NWB 27/2015 S. 2009bekannt sein musste.
Ob auch ein Nur-Anwalt steuerlich (mit-)beraten muss, hängt da...