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Insolvenzrecht | Anfechtung vorinsolvenzlich vereinbarter Gehaltserhöhung für GmbH-Geschäftsführer
Eine Erhöhung der monatlichen Vergütung für den GmbH-Geschäftsführer von 1.190 € auf 15.000 € kann jedenfalls dann nicht vom Insolvenzverwalter angefochten werden, wenn zum Zeitpunkt der Vertragsanpassung weder eine unmittelbare Benachteiligung (§ 133 Abs. 2 InsO) noch ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (§ 133 Abs. 1 InsO) festgestellt worden ist.
Im Streitfall [i]Zur zwangsweisen Anpassung der Geschäftsführervergütung Jänig/Schiemzik, NWB 32/2012 S. 2629bestand die Besonderheit, dass der Insolvenzschuldner, der ein Bewachungsgewerbe mit rund 255 Mitarbeitern betrieb, eine öffentliche Ausschreibung und damit zugleich seinen einzigen Kunden, die örtlichen Verkehrsbetriebe, verloren hatte und damit quasi „über Nacht“ insolvent wurde, wodurch die vorher erfolgten insolvenznahen Gehaltszahlungen noch zu einer Zeit erfolgten, als eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit der...