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Umsatzsteuer | Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen
Führt eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Apotheke Arzneimittellieferungen an in Deutschland wohnhafte Privatpersonen aus, können diese Lieferungen gemäß nach der sog. Versandhandelsregelung in Deutschland selbst dann steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn die Abnehmer eine formularmäßige Vollmacht zur Beauftragung eines Kurierdienstes zum Transport der bestellten Medikamente in ihrem Namen und für ihre Rechnung erteilt haben.
Es gelang der niederländischen Klägerin nicht, für ihre Arzneimittellieferungen an private deutsche Kunden die Versandhandelsregelung in § 3c UStG (Lieferort ist der Ort, an dem die Beförderung oder Versendung durch den Lieferer endet) auszuhebeln. Die formale Konstruktion eines Abholfalls hat der BFH negiert, indem er die Ve...