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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1720/13

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 S. 1, GewStG § 2 Abs. 1, UStG § 24 Abs. 1, UStG § 24 Abs. 2, EGRL 112/2006 Art. 295 Abs. 1 Nr. 1, EGRL 112/2006 Art. 295 Abs. 1 Nr. 5, EGRL 112/2006 Art. 296 Abs. 1

Bewirtschaftung fremder land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Auftrag ohne Tragung unternehmerischen Risikos ist gewerbliche Tätigkeit

keine Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen

Leitsatz

1. Eine aus zwei Landwirten bestehende GbR, deren Tätigkeit sich darauf beschränkt, fremde landwirtschaftliche Flächen im Auftrag und ohne Tragung unternehmerischen Risikos zu bewirtschaften, erzielt keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sondern unterhält damit einen Gewerbebetrieb.

2. Da kein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UStG vorliegt, können die Umsätze nicht nach Durchschnittssätzen besteuert werden.

Fundstelle(n):
BAAAF-06940

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