Streitwert bei momentan erfolgloser Pfändung in die Ansprüche aus einem Girokontovertrag
Leitsatz
In Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Forderungspfändung ist der Streitwert im Allgemeinen nach dem Betrag zu bemessen,
zu dessen Beitreibung die Pfändung ausgebracht worden ist, also nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung. Das gilt bei
Pfändung in die Ansprüche aus einem Girokontovertrag auch dann, wenn zwar auf dem Girokonto gegenwärtig kein Guthaben ist,
von der Pfändung aber auch der Anspruch auf Gutschrift künftig eingehender Beträge und auf künftige Guthaben erfasst ist und
nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Pfändung hinsichtlich dieser künftigen Ansprüche Erfolg haben wird.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 2105 Nr. 23 MAAAF-06932
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