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Steuerrecht | Teileinkünfteverfahren für unternehmerisch beteiligte GmbH-Gesellschafter
Ein unternehmerisch beteiligter GmbH-Gesellschafter kann die Versteuerung seiner Dividenden nach dem Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) und damit die Abgeltungsteuer ausschließen.
[i]Maßgeblicher Einfluss auf Geschäftsführung nicht erforderlichEine unternehmerische Beteiligung setzt nach dem Gesetz bei einer Beteiligungsquote von 1 % bis 24,99 % eine berufliche Tätigkeit für die GmbH voraus; diese berufliche Tätigkeit muss nach dem BFH keinen wesentlichen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen der GmbH ermöglichen. Es genügt also eine einfache oder untergeordnete Tätigkeit als Arbeitnehmer.
[i]Teileinkünfteverfahren kann günstiger seinDer BFH widerspricht damit der Auffassung des BMF, das eine untergeordnete Tätigkeit nicht für ausreichend hält, um die Abgeltungsteuer abzuwählen.
Bei einer Beteiligung [i]Beteiligung von mindestens 25 % von mindestens 25 % muss der Gesellschafter nicht...