Umsatzsteuer im Binnenmarkt
9. Aufl. 2015
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D. Sonderregelungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen
Ergänzende Fachliteratur: Birkenfeld, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, Loseblatt, Köln.
I. Innergemeinschaftlicher Versandhandel
1. Überblick
301Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen beim privaten Warenverkehr werden Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an bestimmte Abnehmer grds. im Bestimmungsland der Umsatzsteuer unterworfen, sofern die Gegenstände durch Befördern oder Versenden durch den Unternehmer an den Abnehmer gelangen (§ 3c Abs. 1 UStG). Die Regelungen des § 3c UStG gehen den allgemeinen Bestimmungen über den Lieferort vor (§ 3 Abs. 5a UStG). Für die Anwendung dieser Regelung ist die Art der Warenbewegung, der Abnehmerkreis und der Umfang der innergemeinschaftlichen Lieferungen des Lieferers zu bestimmen; außerdem besteht bei bestimmten Wirtschaftsgütern eine Ausnahme (neue Fahrzeuge, verbrauchsteuerpflichtige Waren). Gerade diese Vorschrift ist für die Praxis kompliziert und unübersichtlich ausgefallen; sie war aber auf Wunsch der meisten Mitgliedsländer der EU nach Beibehaltung der Besteuerung im Bestimmungsland unumgänglich. Im Gegensatz zu der ursprünglichen Absicht der EU betrifft die Regelung des § 3c UStG nicht nur die eigentlichen Versandhande...