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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 RS 33/13

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1; ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 2; SGB X § 44 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der VEB Technische Gebäudeausrüstung Wittenberg war kein volkseigener Produktionsbetrieb im Sinne der Rechtsprechung des BSG zur fiktiven Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz. Er war auch kein diesen Betrieben gleichgestellter Betrieb.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAF-06747

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