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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 24 | Bilanzierung: Abzinsung eines unverzinslichen Ehegatten-Darlehens

Beim IV. Senat des BFH ist die Frage anhängig, ob zinslose Darlehen zwischen Ehegatten, die der Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs verwendet, in der Bilanz mit dem gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinsten Wert auszuweisen sind. Das FG München hat dies in erster Instanz bejaht und verfassungsrechtliche Bedenken verneint.

Sind zinslose Darlehen zwischen Ehegatten, die der Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs verwendet, in der Bilanz mit dem abgezinsten Wert auszuweisen? – Diese spannende Frage muss der IV. Senat des Bundesfinanzhofs in einem anhängigen Revisionsverfahren beantworten.

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt sowie Verbindlichkeiten, die verzinslich sind. Keine Abzinsung ist auch vorzunehmen bei Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung oder einer Vorauszahlung beruhen.

Im Streitfall hatte eine Ehefrau ihrem Mann Geldbeträge für dessen Gewerbebetrieb zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt g...