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Track 07 | Körperschaftsteuer: Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises
Das BMF folgt der neuen BFH-Rechtsprechung zu § 8b KStG. Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Tochterkapitalgesellschaft wird danach ausschließlich im Jahr der Veräußerung und damit stichtagsbezogen erfasst. Nachträgliche Kaufpreisänderungen in einem Folgejahr sind ebenso wie vorab bzw. nachträglich entstandene Veräußerungskosten steuerlich im Veräußerungsjahr zu erfassen.
Damit kommen wir zur Körperschaftsteuer. Unser Thema sind jetzt die Auswirkungen nachträglicher Änderungen des Kaufpreises auf den Veräußerungsgewinn oder den Veräußerungsverlust – beim Verkauf einer Beteiligung an einer Tochterkapitalgesellschaft.
Das Bundesfinanzministerium folgt in einem aktuellen Schreiben der BFH-Rechtsprechung aus den Jahren 2010 und 2014 zum § 8b KStG. Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Tochterkapitalgesellschaft wird danach ausschließlich im Jahr der Veräußerung – und damit stichtagsbezogen – erfasst. So soll die zutreffende Anwendung der Steuerbefreiung von 95 % ermöglicht werden.
Das bedeutet: Nachträgliche Änderungen des Kaufpreises in einem Folgejahr sind ...