Berücksichtigung von Aufwendungen für
eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz als Handwerkerleistungen
Leitsatz
Handwerkerleistungen
für den Anschluss eines Haushalts an das öffentliche Versorgungsnetz
durch Wasseranschlüsse, Abwasser, Elektrizität. aber auch durch
eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz, sind als für die Haushaltsführung
notwendige Leistungen der Daseinsvorsorge vollumfänglich, d. h.
auch soweit sie im öffentlichen Raum vorgenommen werden, als Handwerkerleistungen
gemäß § 35a Abs. 3 S. 1 EStG berücksichtigungsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 294 Nr. 4 KÖSDI 2016 S. 19638 Nr. 1 KÖSDI 2016 S. 19752 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2015 S. 3718 StBW 2015 S. 927 Nr. 24 XAAAF-06428
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