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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1729/13

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 230

Einkünfte aus einer stillen Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG in Höhe der gutgeschriebenen Renditen

Leitsatz

1. Einnahmen sind zugeflossen, wenn der Gläubiger in der Lage ist, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen.

2. Ein Zufluss kann durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger bewirkt werden, dass der Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet sein soll. Eine zum Zufluss führende Novation kann auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige die Wahl zwischen Auszahlung und Wiederanlage bereits vor der Entstehung und Fälligkeit der Kapitalerträge getroffen hat.

Fundstelle(n):
PAAAF-06422

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