HwWahlO § 20

Achter Abschnitt: Wegfall der Wahlhandlung

§ 20

Wird für den Wahlbezirk nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so gelten die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt, ohne daß es einer Wahlhandlung bedarf.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAF-06369