HwWahlO § 20
Achter Abschnitt: Wegfall der Wahlhandlung
§ 20
Wird für den Wahlbezirk nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so gelten die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt, ohne daß es einer Wahlhandlung bedarf.
Fundstelle(n):
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JAAAF-06369