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4. Geldwäscherichtlinie verabschiedet – Zu erwartende Änderungen für Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-06075 Das Europäische Parlament hat im Mai die EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (4. Geldwäscherichtlinie) verabschiedet. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis zum durch entsprechende Anpassung des Geldwäschegesetzes (GwG) in nationales Recht umzusetzen. Da für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte bereits heute nach dem GwG bestimmte Sorgfaltspflichten gelten, werden die Änderungen zu Verschärfungen der Sorgfaltspflichten führen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund der 4. Geldwäscherichtlinie
Die Geldwäsche richtet sich gegen die Verwendung von Geldern, die aus Straftaten stammen. Dabei geht es neben der Verhinderung der Geldwäsche auch um die Methoden, die im Rahmen der Geldwäsche angewendet werden, und die Identifizierung der in die Geldwäsche einbezogenen Personen.
Ausweitung des risikoorientierten Ansatzes bei den Sorgfaltspflichten
[i]Beachtung von SorgfaltspflichtenDie Richtlinie sieht vor, dass der bereits bestehende risikoorientierte Ansatz bei den Sorgfaltspflichten ausgeweitet wird.
Darlegung der getroffenen Maßnahmen
[i]Nach derzeitiger Rechtslage: Vorlage auf Verlangen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, müssen bereits ...