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BFH  - X R 15/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 2 Abs 1

Rechtsfrage

Stellen die durch Feststellungsbescheid gemäß § 8 der Verordnung zu § 180 AO festgeschriebenen stillen Reserven eines sog. Liebhabereibetriebs (hier: Hotel) grundsätzlich den bei späterer Veräußerung des Betriebs --unabhängig vom Veräußerungserlös-- zu versteuernden Veräußerungsgewinn dar, weil sich die durch die BFH-Rechtsprechung geprägte Bedingung der "tatsächlichen Gewinnrealisierung" nicht auf die stillen Reserven, sondern auf den Tatbestand der Veräußerung des Betriebs bezieht?

Betriebsaufgabe; Gewinnverwirklichung; Hotel; Liebhaberei; Stille Reserven; Veräußerungsgewinn; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
RAAAF-06268

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