BFH - X R 15/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 2 Abs 1
Rechtsfrage
Stellen die durch Feststellungsbescheid gemäß § 8 der Verordnung zu § 180 AO festgeschriebenen stillen Reserven eines sog. Liebhabereibetriebs (hier: Hotel) grundsätzlich den bei späterer Veräußerung des Betriebs --unabhängig vom Veräußerungserlös-- zu versteuernden Veräußerungsgewinn dar, weil sich die durch die BFH-Rechtsprechung geprägte Bedingung der "tatsächlichen Gewinnrealisierung" nicht auf die stillen Reserven, sondern auf den Tatbestand der Veräußerung des Betriebs bezieht?
Betriebsaufgabe; Gewinnverwirklichung; Hotel; Liebhaberei; Stille Reserven; Veräußerungsgewinn; Zeitpunkt
Fundstelle(n):
RAAAF-06268