BFH - I R 51/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1
Rechtsfrage
Genügt der Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge in einen Ergebnisabführungsvertrag innerhalb von fünf Jahren nach dessen Beginn für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft auch dann, wenn die finanzielle Eingliederung in Vorjahren fehlte und damit die körperschaftsteuerliche Organschaft trotz ununterbrochener Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags in Vorjahren nicht anzuerkennen war oder wäre der Abschluss eines neuen Ergebnisabführungsvertrags zum Zeitpunkt des Wiedervorliegens der finanziellen Eingliederung erforderlich gewesen?
Ergebnisabführungsvertrag; Finanzielle Eingliederung; Gesamtrechtsnachfolge; Mehrmütterorganschaft; Organschaft
Fundstelle(n):
HAAAF-06241