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IK Nr. 9 vom Seite 19

Was sagt uns die Bilanz?

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Das Handelsgesetzbuch (HGB) verlangt in § 242 von jedem Kaufmann die Aufstellung einer Bilanz zu Beginn der Geschäftstätigkeit und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs. Sie gibt den Stand des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitals zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) wieder. Die zum Bilanzstichtag festgestellten Werte ändern sich aber durch die laufende Geschäftstätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres und führen zu einer wertmäßigen Veränderung von Bilanzpositionen. Auf diese Zusammenhänge möchten wir im folgenden Beitrag näher eingehen.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

Jeder Kaufmann muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine kurz gefasste Übersicht erstellen, die es einem sachverständigen Dritten ermöglicht, auf einen Blick das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden sowie Eigenkapital des Unternehmens zu erkennen. Eine solche Übersicht in Kontenform ist die Bilanz.

  • Die Bilanz enthält auf der linken Seite die Vermögenswerte (Anlage- und Umlaufvermögen) und auf der rechten Seite die Schulden (Verbindlichkeiten bzw. Fremdkapital) und das Eigenkapital (Reinvermögen).

  • Beide Seiten der Bilanz (italienisch: bilancia = Waage) weise...

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