Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Betriebsausgabenabzug für die Steuerberatungskosten anlässlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung betrieblicher Einkünfte
Der BFH hält weiter an seiner Rechtsprechung fest, wonach Aufwendungen, die der Steuerberater für die Übertragung der Ergebnisse der Gewinnermittlung einer Personengesellschaft in die Vordrucke der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von steuerpflichtigen Einkünften in Rechnung stellt, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können, da es sich bei der Pflicht zur Abgabe der Gewinnfeststellungserklärung (§ 181 Abs. 2 AO) nicht um eine betriebliche Verbindlichkeit der Gesellschaft, sondern um eine private Verpflichtung der Gesellschafter handelt (Bezug: § 4 Abs. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 18 EStG; § 181 Abs. 2, Abs. 2a AO).
Im Entscheidungssachverhalt ging es um die Steuerberatungskosten für die gesonderte und einheitliche Feststellung der freiberuflichen Einkünfte einer Gemeinschaftspraxis zweier...