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Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen Arbeitnehmer
(1) Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine zuvor in Deutschland wohnende Person nach ihrem Wegzug in die Schweiz von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält ( Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). (2) Eine Übereinkunft zwischen den deutschen und Schweizer Steuerbehörden (hier: Konsultationsvereinbarung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu der Frage des Besteuerungsrechts von Abfindungen an Arbeitnehmer vom , bekanntgegeben durch CHE/07/10015 NWB RAAAD-41013 (BStBl 2010 I S. 268, nach Maßgabe von Art. 26 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971) bindet die Gerichte nicht (ebenfalls Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). § 2 Abs. 2 AO (i. d. F. des JStG 2010) i. V. mit § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom (BGBl 2010 I S. 2187, BStBl 2010 I S. 146) S. 806ändert daran...