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BFH 29.07.2015 XI R 35/13, StuB 20/2015 S. 804

Umsatzsteuer | Private Arbeitsvermittlerin als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter

Eine private Arbeitsvermittlerin, die in den Jahren 2004 bis 2006 Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, ist eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG. Sie kann sich – mangels entsprechender Steuerbefreiung im UStG – für die von ihr erbrachten Arbeitsvermittlungsleistungen an Arbeitsuchende unmittelbar auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung berufen (Bezug: Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG; § 421g, § 296 SGB III).

Praxishinweise

Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG wurde für den Bereich der Arbeitsförderung erst mit Wirkung ab dem durch die Einfügung von § 4 Nr. 15b UStG in deutsches Recht umgesetzt. Nach dieser Vorschrift sind nunmehr Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch SGB, Leistungen der aktiven Arbeitsf...