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StuB 20/2015 S. 807

Anfechtbarkeit von Zahlungen auf debitorisch geführtes Girokonto

Die Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners ist gem. NWB KAAAE-97006 nur dann als – mittelbare – unentgeltliche Leistung gegenüber der Bank anfechtbar, wenn der Wille des Schuldners erkennbar darauf gerichtet ist, die Zahlung im Endergebnis der Bank zuzuwenden. Dass der Schuldner in Kenntnis der Kontoüberziehung zahlt, genügt hierfür nicht. S. 808

Praxishinweise

Der Beschluss des Senats zur Frage der Anfechtbarkeit einer Zahlung gem. § 134 InsO fällt knapp aus und erschöpft sich in einer Verweisung auf die bisherige gefestigte Rechtsprechung des Senats. Der BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Insolvenzanfechtung bei Unentgeltlichkeit ...